DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Vorstand • Nr. 81 vom 30.9.2015

Einberufung der Bundesratssitzung

am 21.11.2015 in Hamburg

Die nächste Bundesratssitzung wird am 21.11.2015 von 9:00 – 13:00 Uhr im Club an der Alster (Adresse: Haller Str. 91, 20149 Hamburg) in Hamburg stattfinden. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:


1. Begrüßung und Eröffnung
2. Protokoll der BR-Sitzung vom 08.05.2015 – Genehmigung
3. Ernennung des Protokollführers
4. Bericht des Präsidiums
5. Finanzbericht Haushalt 2015
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen

  • Sport,
  • Sportentwicklung,
  • Jugend,
  • Bildung und Wissenschaft,
  • Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen

7. Vorstellung des DHB-Handbuchs „Zukunft denken-Zukunft lenken“
8. Vorstellung 4-Jahresplan
9. Aktueller Stand Internet-Relaunch
10. Bericht aus dem Bundesausschuss
11. Flüchtlingshilfe im Hockey
12. Aktivitäten zur Bewerbung Hamburg Olympia 2024
13. Nächste Sitzung

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Vorstand • Nr. 80 vom 26.8.2015

Ausschreibung der Feld-Endrunde 2016 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 25.08.2015 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2016 der Damen und Herren (4./5. Juni) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche-Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch und besonders für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten. Wünschenswert ist eine Ausrichtung durch Vereine, die potenziell keine Endrundenteilnehmer sein werden. Bundesligavereine sind allerdings nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und ähnlichem zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und ähnliches einrichten zu können. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 30. September 2015 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2016 soll noch im Jahr 2015 präsentiert werden.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Vorstand • Nr. 79 vom 13.5.2015

Beschlüsse des 52. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 09. Mai 2015 in Heilbronn die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums und des Vorstands,
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Wolfgang Hillmann,

sowie die Vizepräsidenten für die Bereiche

  • Leistungssport: Britta Becker-Kerner,
  • Sportentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick,
  • Wirtschaft / Recht: Prof. Dr. Remo Laschet,
  • Kommunikation: Delf Ness,
  • Sportpolitik und Verbände: Dr. Ingo Wolf.
  • Die Vizepräsidentin Jugend, Marie-Theres Gnauert wurde bereits am 07.03.2015 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.

 

Als Mitglied des Präsidiums wurd Dr. Michael Green für den Bereich Internationales berufen.

 

- Über den Antrag der BLVV zur Liga-Reform (Damen und Herren) wurde wie folgt entschieden:

  • Zustimmung: 362 Stimmen,
  • Ablehnung: 675 Stimmen.

 

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 und des Haushaltsplans für 2015,


- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
  • Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.


- Ernennung von Stephan Abel zum Ehrenpräsidenten des DHB gemäß § 2 Abs. 2 EHO DHB.
- Ehrung von Christian Blasch mit der Paul-Reinberg-Plakette.

 

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck


DHB - Vorstand • Nr. 78 vom 23.3.2015

Einberufung der Bundesratssitzung

am 08.05.2015 in Heilbronn


Die nächste Bundesratssitzung wird am 08.05.2015 von 14:00 – 15:30 Uhr im Bildungscampus Dieter Schwarz Stiftung (Adresse: Dammstraße 1, 74076 Heilbronn) in Heilbronn stattfinden. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:


1. Begrüßung
2. Protokoll letzte Sitzung, Genehmigung
3. Protokollführung
4. Jahresabschluss, Etat
5. Vorstellung neuer Mitglieder: Landesverbände / Direktorium-Vorstand / Präsidium
6. Vorbereitung Bundestag (Ablauf, Anträge, Wahlen)
7. Kurzberichte Sport, Sportentwicklung, Jugend, Bildung
8. Bestellung Vorstand und Direktorium nach dem Bundestag
9. Besetzung der Ausschüsse
10. Verschiedenes
11. Nächste Sitzung

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Vorstand • Nr. 77 vom 4.3.2015

52. Ordentlicher Bundestag 2015 des DHB in Heilbronn

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 52. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 09. Mai 2015 in der Volksbank Heilbronn fristgerecht einberufen, und die Tagesordnung sowie der eingegangene Antrag werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

09. Mai 2015


9:00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages

 

Tagesordnung

 

  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Grußworte - DOSB-Präsident Alfons Hörmann, Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn Harry Mergel, TSG Heilbronn Präsident Kurt Bauer, TSG Heilbronn Abteilungsleiter Hockey Dr. Peter Kuntz,
  3. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1 der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB und des Alterspräsidiums
  4. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  5. Ehrungen
  6. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  7. Bericht des Vorstandes
  8. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2014
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Entlastung des Präsidiums
  11. Wahl des Präsidiums
  12. Anträge
  13. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2015
  14. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  15. Festlegung des nächsten Ordentlichen Bundestages im Mai 2017
  16. Verschiedenes


Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge


Folgender Antrag zum 52. Ordentlichen Bundestag 2015 des Deutschen Hockey-Bundes ist fristgemäß eingegangen (im PDF-Format hinterlegt):

» Antrag der BLVV zur Liga-Reform (Damen und Herren)

» Begründung zum Antrag der BLVV


i.A. des Vorstands
gez. Harald P. Steckelbruck


DHB - Sport • Nr. 131 vom 9.12.2015

Staffelleiter Bundesliga Halle 2015/2016

Aus gegebenem Anlass weise ich auf das Anschreiben zu den Endgültigen Spielplänen der Bundesligen Halle 2015/2016 vom 02.11.2015 hin, in welchem die Staffelleiter für die laufende Hallenhockeysaison wie folgt festgelegt sind:

1.Bundesliga Herren:

Harald P. Steckelbruck, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de

2. Bundesliga Herren:

Friedrich K. Dietrich, Winzenheimer Str. 15, 55545 Bad Kreuznach, E-Mail: friedr.dietrich@t-online.de

Bundesliga Damen: 

Uta Selzer, Phlipp-Reis-Str. 22 a, 28357 Bremen, E-Mail: Uta_Selzer@arcor.de

Die Spielberichte sind daher im Postversand nur an diese zuständigen Staffelleiter zu adressieren.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 130 vom 22.10.2015

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 16./17. April 2016

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 16./17. April 2016 in Hamburg, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 9. April 2016 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

 

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Sport • Nr. 129 vom 20.10.2015

Erklärung zum Stichtag 1. November 2015

anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2015

In der laufenden Feldhockeysaison sind ausnahmsweise am 1. und am 7. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.
Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.
Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.

Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den diesen Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.
 

DHB Vorstand

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 128 vom 7.9.2015

Bestimmungen zur Nutzung der BL-Ticker bei Bundesligaspielen

Gemäß § 31 Abs. 8 SPO DHB muss bei Meisterschaftsspielen der Bundesligen der Heimverein den vom SPA des DHB festgelegten Liveticker nach dessen Vorgaben bedienen.

 

Dazu werden für die Feldhockeysaison 2015/2016 hiermit folgende Bestimmungen erlassen:

  1. Der Hockeyliga Liveticker (Bedienung via SMS) ist wie bisher durch die Heimvereine der 1.Bundesliga Damen und 1. Bundesliga Herren zu bedienen.
  2. Der TOR Ticker (Bedienung via hoc@key Club nach Freischaltung) ist durch die Heimvereine der 2. Bundesliga Damen und 2.Bundesliga Herren zu bedienen.
  3. Die Bedienung der BL-Ticker ersetzt nicht die vorgeschriebene unverzügliche telefonische Meldung des Spielergebnisses an 0151-295 010 30.

» Bedienung (PDF)

» Anmeldung (PDF)

Britta Becker-Kerner (DHB-Vizepräsidentin Sport)
i.A. Frank Selzer


DHB - Sport • Nr. 127 vom 23.7.2015

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2015/2016 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz); Anette Breucker, Stuttgart; Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter: Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz), Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker), Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

 

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)


DHB - Sport • Nr. 126 vom 23.7.2015

Besetzung Sportausschuss und Zuständiger Ausschuss im Spieljahr 2015/2016

Im Spieljahr 2015/2016 sind diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

Frank Selzer, Bremen (Vors. ZA), Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen, Staffelleiter 1. BL Damen und 1. BL Herren), Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren), Uta Selzer, Bremen (Staffelleiterin 2.BL Damen), Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA).

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA);

Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).

 

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)

i.A. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Sport • Nr. 125 vom 10.7.2015

SPO DHB in gedruckter Form

Auch in diesem Jahr hat der SOA die ab dem 1. August 2015 geltende Spielordnung samt Anlagen nicht nur online zur Verfügung gestellt, sondern gibt in Kooperation mit dem Sportverlag wieder das bewährte handliche Spielordnungsheft im DIN A6-Format heraus. Die Hefte werden ab Mitte Juli, also voraussichtlich ab Ende nächster Woche, lieferbar sein und können dann über den Sportverlag (Postfach 260. 71064 Sindelfingen, Telefax 07031/862801, E-Mail: shop@sportverlag-sindelfingen.de) oder über www.sportverlag-sindelfingen.de bezogen werden.

» Bestellformular (PDF)

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA DHB


DHB - Sport • Nr. 124 vom 14.6.2015

Sperren von Spielern und Betreuern

– Erläuterungen der einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB –

Nachdem der SOA jüngst einen Überblick über die Meldung von Stammspielern und ihrer Rückmeldung gegeben hat, folgt nun ein weiteres Übersichtspapier mit dem Titel "Sperren von Spielern und Betreuern". Diese Zusammenfassung soll den Vereinen, aber auch den Mitarbeitern des Verbandes eine Antwort auf die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellten Fragen geben. Um die einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB verständlicher zu machen, sind in dem Überblick auch Fallbeispiele aufgenommen worden.

Dem SOA ist sehr an Rückmeldungen zu diesem Überblick interessiert. Insbesondere wenn noch Fragen offen geblieben sind, wäre eine Nachricht an den Unterzeichner hilfreich.

» Übersicht Sperren von Spielern und Betreuern (PDF)

Christian Deckenbrock

(Vorsitzender SOA DHB)

c.deckenbrock@t-online.de

 


DHB - Sport • Nr. 123 vom 29.5.2015

Informationen rund um den Stammspieler

– Erläuterungen der einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB –

Die Meldung von Stammspielern und ihre Rückmeldung gehört zu den kompliziertesten Regelungen der Spielordnung des DHB. Die ausdifferenzierten Regeln mit insgesamt drei verschiedenen Rückmeldemöglichkeiten wagen den schwierigen Spagat zwischen Fairness im Wettbewerb und ausreichend Spielmöglichkeiten von Stammspielern, die im Laufe der Saison ihren Kaderplatz in der höheren Mannschaft verlieren, haben aber auch den Nachteil, dass insbesondere Vereinsvertreter, die erstmals mit ihnen in Berührung kommen, zunächst den Überblick gewinnen müssen. Um den Anwendern dieser Bestimmungen die Arbeit zu erleichtern, hat der SOA ein Übersichtspapier "Informationen rund um den Stammspieler" verfasst, mit dem es die einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB erläutert und diese auch anhand von Fallbeispielen verständlicher zu machen versucht.

Dem SOA ist sehr an Rückmeldungen zu diesem Überblick interessiert. Insbesondere wenn noch Fragen offen geblieben sind, wäre eine Nachricht an den Unterzeichner hilfreich.

» Informationen Stammspieler (PDF)

Christian Deckenbrock

(Vorsitzender SOA DHB)

c.deckenbrock@t-online.de


DHB - Sport • Nr. 122 vom 7.5.2015

Änderungen der SPO DHB zum 1.8.2015

Nachdem bereits mit der offiziellen

» Mitteilung Sport Nr. 120 vom 30.4.2015

die wesentlichen Änderungen der zum 1.8.2015 in Kraft tretenden SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht.

Inhaltliche Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA


DHB - Sport • Nr. 121 vom 7.5.2015

Rahmentermine für die Feldhockeysaison der 2. Bundesligen 2015/2016

2. BL-Herren:
(12./13.Sept.2015); (19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (03.Okt.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015); (31.Okt.2015);
(16./17.Apr.2016); (23./24.Apr.2016); (30.Apr.2016); (07. Mai 2016); (21.Mai 2016); (28./29.Mai2016); (12.Jun.2016).

Die WE (10.Okt.2015) und (17.Okt.2015) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

 

 

2. BL-Damen:
(12./13.Sept.2015); (19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (03.Okt.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015);
(23./24.Apr.2016); (30.Apr.2016); (07. Mai 2016); (21.Mai 2016); (28./29.Mai2016); (12.Jun.2016).

Die WE (10.Okt.2015) und (17.Okt.2015) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

 

Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 120 vom 30.4.2015

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2015

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 21./22. März 2015 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 5 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese – soweit nachfolgend nicht anders erläutert – zum 1. August 2015 in Kraft. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Abschaffung der Verlängerung und Einführung des Shoot-out-Wettbewerbs anstelle des 7-m-Schießens (§ 24)
Bereits seit einigen Jahren werden auf internationaler Ebene Entscheidungsspiele, die nach der regulären Spielzeit unentschieden stehen, ohne Verlängerung durch einen sofortigen Shoot-out-Wettbewerb entschieden. Nachdem sich diese Praxis inzwischen international etabliert hat, soll sie nun auch für den Bereich des DHB übernommen werden, zumal die BLVV die Einführung des Shoot-out-Wettbewerbs für die Bundesliga beantragt hatte und die FIH grundsätzlich die Übernahme ihrer Regeln und Bestimmungen auch für den nationalen Bereich erwartet. Künftig werden alle Entscheidungsspiele auf allen Ebenen (Deutsche Meisterschaften Erwachsene und Jugend einschließlich aller Qualifikationsspiele, Verbandswettbewerbe im Jugendbereich, Relegationsspiele in den Verbänden etc.) in Feld und Halle durch einen unmittelbar im Anschluss an das Spiel erfolgenden Shoot-out-Wettbewerb entschieden. Die neu geschaffenen Regelungen über die Durchführung eines Shoot-out-Wettbewerbs lehnen sich an die internationalen Vorgaben an. Während die Neuregelung im Jugendbereich – auf Wunsch des Jugendausschusses – zum 1. November 2015 in Kraft tritt, gilt sie im Erwachsenenbereich grundsätzlich ab 1. August 2015 sowie darüber hinaus bereits für die Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren am 4./5. Juli 2015 in Hamburg.

 

2) Einheitliche Schiedsrichterlizenzen (§ 10 Abs. 4)
Anders als in vielen anderen Fachverbänden bestimmt bislang jeder Landeshockeyverband selbständig, welche Schiedsrichterlizenzen es gibt und welche Leistungen für den Erwerb der jeweiligen Lizenz erbracht werden müssen. Folge ist, dass die Lizenzen in den einzelnen Verbänden nicht miteinander vergleichbar sind und es wiederholt Streit um die Anerkennung fremder Lizenzen bei Wohnortwechsel eines Schiedsrichters gegeben hat. Künftig ist der SRA DHB nach dem neu eingefügten § 10 Abs. 4 berechtigt, einheitliche und für die Landesverbände verbindliche Anforderungen an die Lizenzierung von Schiedsrichtern festzulegen.

 

3) Kriterien für einen Härtefall (§ 21 Abs. 7 und Erläuterung zu § 21 Abs. 7)
Das Bundesschiedsgericht hat im vergangenen Jahr einem Härtefallantrag stattgegeben, obwohl der antragstellende Verein zum Zeitpunkt des Urteils nur noch zwei Spiele auszutragen hatte. Außerdem hatte das Schiedsgericht es für irrelevant erachtet, dass der Verein den Härtefallantrag erst Monate nach der Rückkehr des betreffenden Spielers aus dem Ausland gestellt hat. Diese Entscheidung wird nach Ansicht des SOA dem Ausnahmecharakter der Härtefallentscheidung nicht gerecht.
Künftig wird in § 21 Abs. 7 Buchst. a festgelegt, dass ein Härtefallantrag nur Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller zeitnah („unverzüglich“) nach Eintritt der Härte reagiert. Im Übrigen wird deutlicher herausgestellt, dass das Verpassen einzelner Spiele keine persönliche Härte bedeutet und dass eine „Hockeypause“ von 60 Tagen bei Verpassen eines Wechsel-Stichtags grundsätzlich zumutbar ist.

 

4) Automatische Spielsperre nach roten Karten (§ 23 Abs. 3 und 8)
Bislang wird ein Spieler, der eine rote Karte sieht, auch dann automatisch für zwei Spiele gesperrt, wenn – etwa aufgrund der Stellungnahme der Schiedsrichter oder aufgrund eindeutiger Videobilder – feststeht, dass die rote Karte nicht gerechtfertigt war. Auch künftig wird grundsätzlich an einer automatisch eintretenden Spielsperre von zwei Meisterschaftsspielen festgehalten, weil der Zuständige Ausschuss (ZA) oftmals faktisch (Doppelwochenenden, verspäteter Eingang des Spielberichtsbogens, ehrenamtliche Tätigkeit, notwendige Gewährung rechtlichen Gehörs aller Beteiligter etc.) nicht in der Lage ist, innerhalb weniger Tage eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, gleichzeitig aber eine rote Karte, die in aller Regel nur bei grob unsportlichem Verhalten gezeigt wird, eine zeitnahe Sanktion in Form einer sofortigen Spielsperre erfordert. Steht allerdings eindeutig fest, dass der roten Karte ein offensichtlicher Irrtum der Schiedsrichter zugrunde liegt (Beispiel: rote Karte gegen den falschen Spieler, kein erkennbares Vergehen), kann der ZA künftig die Sperre, auch ohne Antrag eines Vereins, auf ein Spiel herabsetzen. Auch ist der ZA nicht verpflichtet, bei einem Antrag des betroffenen Vereins eine Entscheidung zu treffen. Insbesondere soll ein Verein vor den Schiedsgerichten nicht auf Herabsetzung der Sperre klagen können. Verhängt der ZA dagegen eine über die automatische Sperre von zwei Meisterschaftsspielen hinausgehende Sperre, kann diese über zwei Spiele hinausgehende Sperre allerdings auch künftig von den Schiedsgerichten überprüft werden.
Dagegen entfällt die bislang vorgesehene, aber kaum praxisrelevante automatische Sperre für Meisterschaftsspiele nach einer roten Karte in einem Länderspiel. Grundsätzlich wird eine wettbewerbsbezogene Sperre für ausreichend erachtet. Allerdings hat das Präsidium des DHB oder ein von ihm beauftragter Ausschuss (wie etwa der ZA) oder ein von ihm beauftragtes Organ nach der Neuregelung des § 23 Abs. 8 Satz 2 künftig die Möglichkeit, bei sonstigen besonders groben Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens, also auch nach Vorfällen in Länderspielen oder in internationalen Clubwettbewerben, Spielsperren und Maßnahmen gemäß § 13 SGO zu verhängen.

 

5) Nachträgliche Spielsperre wegen nicht von den Schiedsrichtern beobachteten besonders groben Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens (§ 23 Abs. 6)
Bislang ist nicht eindeutig geregelt, welche Befugnisse der ZA hat, wenn es während eines Spiels zu besonders groben Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens kommt, dieses aber durch die Schiedsrichter nicht wahrgenommen worden ist. Künftig hat der ZA nach der Neuregelung des § 23 Abs. 6 die Möglichkeit, eine Spielsperre auch wegen von den Schiedsrichtern nicht wahrgenommenen besonders groben Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens zu verhängen. Diese Befugnis soll sich auf absolute Ausnahmefälle beschränken; dies bedeutet, dass eine nachträgliche Sperre regelmäßig nur dann in Betracht kommt, wenn erstens der Sachverhalt eindeutig geklärt ist (etwa durch unmissverständliche Videosequenzen), zweitens die Schiedsrichter den Vorfall im Spiel nicht wahrgenommen und bewertet haben und es drittens sich um ein Vergehen eines solchen Ausmaßes handelt, das – wenn die Schiedsrichter den Vorfall wahrgenommen hätten – im Spiel mit einer roten Karte geahndet worden wäre und nachträglich zu weiteren Maßnahmen des ZA geführt hätte. Denkbar ist dies insbesondere bei schwerwiegenden Tätlichkeiten gegenüber einem Gegenspieler.

 

6) Verpflichtender Liveticker in den Bundesligen (§ 31 Abs. 8)
Künftig werden die Heimvereine durch die Neuregelung des § 31 Abs. 8 verpflichtet, während eines Meisterschaftsspiels der Bundesligen fortlaufend den vom Sportausschuss festgelegten Liveticker (insbesondere Eingabe des aktuellen Spielstands und der Torschützen) zu bedienen. Damit geht der SOA insoweit über den Antrag der BLVV hinaus, als diese Pflicht auch für die 2. Bundesliga und die Halle gilt. Mit dieser Pflicht soll aber zunächst keine Sanktion verbunden werden und auf die freiwillige Beachtung dieser auch im Eigeninteresse der Bundesligavereine liegenden Pflicht gesetzt werden. Nach Ablauf der Feldsaison 2015/2016 soll überprüft werden, inwieweit die Einführung einer Geldstrafe in § 50 für den Fall eines Verstoßes tatsächlich notwendig ist.


Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen wird in Kürze auf www.hockey.de als Download verfügbar sein; die Textänderungen werden in dieser Fassung gelb markiert.

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
 

 


DHB - Sport • Nr. 119 vom 17.4.2015

Rahmentermine für die Hallenhockeysaison der 2. Bundesliga Herren 2015/2016

2. BL-Herren:
(28./29.Nov.2015); (05.Dez.2015); (12./13.Dez.2015); (19./20.Dez.2015);
(09./10.Jan.2016); (23./24.Jan.2016); (31.Jan.2016)

 

 

Rahmentermine für die Feldhockeysaison der 2. Bundesligen 2015/2016

2. BL-Herren Feld 2015/2016:
(12.Sept.2015); (19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (03.Okt.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015); (31.Okt.2015);
(16./17.Apr.2016); (23./24.Apr.2016); (30.Apr./01.Mai2016); (07./08.Mai2016); (21./22.Mai2016); (28./29.Mai2016); (12.Jun.2016).

 

2. BL-Damen Feld 2015/2016:
(12.Sept.2015); (19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (03.Okt.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015);
(23./24.Apr.2016); (30.Apr.2016); (07./08.Mai2016); (21.Mai2016); (28./29.Mai2016); (12.Jun.2016).

 

Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 118 vom 2.4.2015

Rahmentermine für die Hallenhockeysaison der 1. Bundesliga Herren und der Bundesliga Damen 2015

 

1. BL-Herren:

(28.Nov.2015); (05.Dez.2015); (12./13.Dez.2015);(19./20.Dez.2015);
(09./10.Jan.2016); (23./24.Jan.2016);
DM Viertelfinale (30./31.Jan.2016); DM Endrunde (06./07.Feb.2016).

 

BL-Damen:
(28./29.Nov.2015); (05.Dez.2015); (12.Dez.2015);(19./20.Dez.2015);
(09./10.Jan.2016); (16./17.Jan.2016);
DM Viertelfinale (30./31.Jan.2016); DM Endrunde (06./07.Feb.2016)

 

Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 117 vom 14.3.2015

Ausscheiden der 1.Herren des Rheydter SV

aus der 2.Bundesliga Feld 2014/2015

Mit Schreiben v. 12.03.2015 an den zuständigen Staffelleiter hat der Rheydter SV seine Herrenmannschaft mit sofortiger Wirkung aus dem Spielverkehr der 2. Bundesliga Herren 2014/2015 Gruppe Nord zurückgezogen. Begründet wird dieses mit sportlichen Gründen, da die Vereine Gladbacher HTC und Rheydter SV eine Fusion beabsichtigen.
Gemäß § 26 Abs. 1 SPO DHB werden die Spiele der Mannschaft nicht gewertet, die sie ausgetragen hat oder noch auszutragen hätte.
Die Mannschaft gilt als erster Absteiger aus der 2.Bundesliga Herren Gruppe Nord.
Über weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO entscheidet der Zuständige Ausschuss.

Frank Selzer
Sportausschuss des DHB
 


DHB - Sport • Nr. 116 vom 11.3.2015

Rahmentermine für die Feldhockeysaison der 1. Bundesligen 2015/2016

1. BL-Herren:
(19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015); (24.Okt.2015); (31.Okt./01.Nov.2015); (07.Nov.2015);
(02./03.Apr.2016); (09.Apr.2016); (16./17.Apr.2016); (30.Apr./01.Mai2016); (07./08.Mai2016); (21./22.Mai2016); (29.Mai2016); Endrunde (04./05.Jun.2016).

Die WE (10.Okt.2015), (17.Okt.2015), (24.Okt.2015) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine:
- nicht an einer an einer Zwischenrunde / Endrunde der Jugend teilnehmen,
- nicht Teilnehmer an der EHL sind.

Ausweichtermine können ausschließlich an folgenden WE angesetzt werden:
(07./08.Nov.2015), (09./10.Apr.2016), (28./29.Mai2016).


1. BL-Damen:
(19./20.Sept.2015); (26./27.Sept.2015); (03./04.Okt.2015); (10.Okt.2015); (17.Okt.2015); (24.Okt.2015); (31.Okt./01.Nov.2015);(07.Nov.2015);
(02.Apr.2016); (09./10.Apr.2016); (16.Apr.2016); (23.Apr.2016); (30.Apr./01.Mai2016); (07./08.Mai2016); (21.Mai2016); (29.Mai2016); Endrunde (04./05.Jun.2016).

Die WE (10.Okt.2015), (17.Okt.2015), (24.Okt.2015) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine:
- nicht an einer an einer Zwischenrunde / Endrunde der Jugend teilnehmen,
- nicht Teilnehmer an der EHL sind.

Ausweichtermine können ausschließlich an folgenden WE angesetzt werden:
(07./08.Nov.2015), (09./10.Apr.2016), (21./22.Mai2016); (28./29.Mai2016).

 

Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 115 vom 18.2.2015

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 21./22. März 2015

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 21./22. März 2015 in Köln, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 14. März 2015 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

 

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA


DHB - Sport • Nr. 114 vom 26.1.2015

Endrunde der Deutschen Hallenhockey-Meisterschaften der Damen und Herren 2015

 

Termin: 31.Januar und 01. Februar 2015

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Berliner HC, Wilskistr. 70, 14163 Berlin, Tel: 030-813 61 55, Fax: 030- 813 58 68
E-Mail: julia.walter@berlinerhc.de

Austragungsort:

Max-Schmeling-Halle Berlin, Falkplatz 1, 10437 Prenzlauer Berg, Tel 030/44304-5

Turnierausschuss:
Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Dirk Möller (Berlin, SRA), Andreas Wille (Potsdam, SRA),

Schiedsrichter:
Damen: Michelle Meister (Köpenicker HU), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Mark Löffler (Mariendorfer HC), Pierre Papist (Club am Marienberg)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Alexander Tröllsch (HCLG Leipzig), Frank Lubrich (TFC Ludwigshafen), Jens Brieschke (Steglitzer TK)

Turnierhotel:
Holiday Inn City East, Landsberger Allee 203, 13055 Berlin, Tel: 030- 44304-5

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,20 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (UHC, HTHC, Alster) 283 km, Düsseldorf (DHC) 537 km (Höchstgrenze 130 € pro Person), Köln (RWK) 573 km (Höchstgrenze 130 € pro Person), Mülheim (HTCU) 538 km (Höchstgrenze 130 € pro Person).

 

Spielplan

Samstag, 31. Januar 2015
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:15 Uhr Uhlenhorst Mülheim - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:30 Uhr Harvestehuder THC - Uhlenhorst Mülheim
Halbfinale 2 18:45 Uhr Rot-Weiß Köln - Club an der Alster

Sonntag, 01. Februar 2015
Endspiel Damen 11:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 4 SPO DHB (2x 7,5 Minuten ohne „golden goal“) und erforderlichenfalls durch 7m-Schießen gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB entschieden.

 

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 30.01.2015 um 20:30 Uhr im Turnierhotel

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


 
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