Nord (IGN)

Offizielle Mitteilungen

IGN - Mitteilungen • Nr. 12 vom 5.8.2017

Sitzung des Haupt- und des Spielausschusses der IG Nord

Interesssengemeinschaft Nord

1.) Im Auftrag von Reinhard Krull, Präsident des NHV und zugleich Vorsitzender des Hauptausschusses der IG Nord, lade ich gem. § 4 Abs. 6 der SPO IG Nord hiermit zu einer ordentlichen Sitzung des Haupt – und Spielausschusses

am Samstag, 09. September 2017 um 10.00 Uhr

im Clubhaus der TG Heimfeld, Am Waldschlösschen 1, Hamburg ein und bitte um zahlreiches Erscheinen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses und des Schiedsrichter- und Regelausschusses sind herzlich eingeladen.

 

2. Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Niederschrift der Sitzung am 17.9.2016
4. Berichte
a. Vorsitzender des Hauptausschusses
b. Vorsitzender des Spielausschusses
c. Staffelleiterin
5. Kassenbericht für das Haushaltsjahr 2016/2017
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Schatzmeisters durch den Hauptausschuss
8. Haushaltsvoranschlag 2017/2018 und Genehmigung durch den SPA
9. Festlegen der Höhe der Nenngelder durch den SPA
10. Anträge und Entscheidungen der Ausschüsse im letzten Jahr
11. Besetzung der Ausschüsse und des Schiedsgerichts (Neuwahl VSG 2016)
12. Prüfung der SPO IG Nord auf evtl. notwendige Änderungen
13. Bestellung Staffelleiter/in, Schatzmeister, Kassenprüfer
14. DHB-Bundestag 2017
15. Terminplanung Spieljahr 2017/2018
16. Termin nächste Sitzung des Haupt- und Spielausschusses
17. Verschiedenes

Mögliche Anträge an HA oder SPA bitte in Textform bis 31.08.2017 an mich.


gez.: Frank Selzer

Vors. d. Spielausschusses


IGN - Mitteilungen • Nr. 11 vom 15.6.2017

Protokoll über die ordentliche Sitzung des Jugendausschusses (JA) der IG Nord

Termin: 12. März 2017, Beginn 11:06 Uhr / Ende 11:11 Uhr
Ort: Hotel Schwanefeld, Schwanefelder Straße 22, 08393 Meerane
Teilnehmer:
Andreas Jentschke (Bremer HV)
Michael Schütte (Hamburger HV)
Susanne Kramer (Niedersächsischer HV)
Jenny Umbach (Schleswig-Holsteinischer HV)

Die Versammlung war im Rahmen des Bundesjugendrates des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) kurzfristig einberufen worden. Die Tagesordnung wurde einvernehmlich wie folgt festgelegt:

  1. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Wahlen
  3. Verschiedenes

Die Versammlung wurde nach einvernehmlicher Festlegung des Tagungsortes und der Anfangszeit sowie der Tagesordnung um 11:06 Uhr von Michael Schütte eröffnet. Michael Schütte übernahm die Leitung der Versammlung. Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt:

 

1.

Unter ausdrücklichem Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften wurde die ordnungsgemäße Einberufung dieser Versammlung festgestellt. Es waren die Jugendwartinnen oder Jugendwarte aller der IGN angehörigen Landeshockeyverbände (LHV) oder deren Vertreter erschienen. Beschlussfähigkeit war damit gegeben.

 

2.

Turnusgemäß sind Wahlen fällig (Vorsitzender des Jugendausschusses, Mitglieder des Zuständigen Ausschusses):

Zum Vorsitzenden des Jugendausschusses wurde für die Amtszeit 2017 bis 2019 einstimmig Michael Schütte gewählt; er nahm die Wahl an.

Als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend (ZA) für das Spieljahr 2017-2018 wurden Andreas Jentschke (BrHV), Susanne Kramer (NHV) und Jenny Umbach (SHHV) benannt.

 

3.

Wegen der im Bundesjugendtag des DHB im März 2017 beschlossenen Neuordnung der Vergabe von Teilnahmeplätzen an den Zwischenrunden zu den Deutschen Feldhockeymeisterschaften der Jugend ab 2018 wird sich der Jugendausschuss der IGN nach Festlegung der Rahmenbedingungen durch den DHB (Jugendsportseminar November 2017, Bundesjugendrat 2018) erforderlichenfalls über die Zuordnung der Teilnahmeplätze auf die Landesverbände verständigen.

Weitere Veranstaltungen oder Aktivitäten, die in den Zuständigkeitsbereich der Jugendwartinnen und Jugendwarte der IGN fallen, gibt es nicht.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht. Die Sitzung wurde um 11:11 Uhr geschlossen.

Meerane, den 12. März 2017
gez. Michael Schütte (Vors. d. Jugendausschusses der IG Nord)


DHB - Vorstand • Nr. 94 vom 22.9.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

 

am 04.11.2017 in Hannover

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.11.2017 von 9:00 - 13:00 Uhr im DHC Hannover (Adresse: An der Graft 3, 30167 Hannover) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 19.05.2017
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Haushalt 2018
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
- Sport
- Sportentwicklung
- Jugend
- Bildung und Wissenschaft
- Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
- Finanzen und Recht
7. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
8. Bericht aus dem Bundesausschuss
9. Verschiedenes
10. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 93 vom 25.8.2017

Ausschreibung des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018

Mönchengladbach, 25.08.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des FOUR NATIONS CUP der Damen (11.-14. Juli 2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Spieltage beim FOUR NATIONS CUP, der als ultimative Vorbereitung auf die Feldhockey-WM 2018 in London dient, sind Mittwoch, Donnerstag und Samstag. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation des FOUR NATIONS CUP beteiligt sein. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB wird unmittelbar nach Vergabe in den Austausch mit dem Landesverband treten, in dem die Veranstaltung stattfindet, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen am Turnier-Samstag ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 26. September 2017 an splinter@deutscher-hockey-bund.de .

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. Potentielle Bewerber finden im Anhang zusätzlich zur Interessensbekundung das Dokument „Anforderungskriterien des DHB“. Anhand dieser Kriterien findet die Bewertung und Vorauswahl der Bewerber durch das Auswahlgremium statt. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018 soll im Herbst 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung
» Download DHB-Anforderungskriterien


DHB - Vorstand • Nr. 92 vom 6.6.2017

Ausschreibung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 06.06.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren (09./10.06.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach einer möglichen Begrüßung am Freitagabend mindestens drei Entscheidungsspiele geben, die am Samstag und Sonntag stattfinden werden. Der finale Turniermodus steht aufgrund einer möglichen Änderung des Bundesliga-Modus noch nicht fest. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB ist in stetigem Austausch mit den Landesverbänden, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen in Hockeydeutschland am Endrunden-Wochenende 2018 ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 28. Juni 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2018 soll bereits im Sommer 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

 

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Vorstand • Nr. 91 vom 26.5.2017

Beschlüsse des 53. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 20. Mai 2017 in Düsseldorf die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums,

- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Wolfgang Hillmann,

sowie die Vizepräsidenten

  • Britta Becker-Kerner,

  • Jan-Hendrik Fischedick,

  • Prof. Dr. Remo Laschet,

  • Delf Ness und

  • Dr. Ingo Wolf

für die Bereiche Leistungssport, Sportentwicklung, Wirtschaft / Recht, Kommunikation, Sportpolitik und Verbände.

  • Die Vizepräsidentin Jugend, Marie-Theres Gnauert wurde bereits am 11.03.2017 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
  • Als Mitglied des Präsidiums wurde Dr. Michael Green für den Bereich Internationales berufen.


- Eine überarbeitete Fassung der Satzung wurde verabschiedet. Diese wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Satzung mit farblich markierten Änderungen

 

- Dem Antrag des Präsidiums zur Verabschiedung eines Ethikcodes gemäß Satzungsänderung „Good Governance“ wurde zugestimmt.

 

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2016 und des Haushaltsplans für 2017

 

- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und des Bundesoberschiedsgerichts

Bundesschiedsgericht:

  • Dr. Dirk Monheim (Vorsitzender), München (Bayerischer Hockey-Verband),
  • Dr. Peter Heink (Stellvertreter), Stuttgart (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hendrik Sievers (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Joachim Decker, Worms (Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar),
  • Rudolf Woesch, Leimen (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Dr. Carl Christian Voscherau (Hamburger Hockey-Verband),

 

Bundesoberschiedsgericht:

  • Dr. Jochen Kotzenberg (Vorsitzender), Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Stefan Bonde (Stellvertreter), Berlin, SC Charlottenburg, (Berliner Hockey-Verband),
  • Max Landshut (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Axel Hoppe, Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Helmut Zipperer, Mannheim (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hans-Jörg Zehle, München (Bayerischer Hockey-Verband).

Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.

 

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
  • Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.

 

- Ernennung von Dr. Günther Conradi und Peter von Reth zu Ehrenmitgliedern des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Vorstand • Nr. 90 vom 5.4.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

am 19.05.2017 in Düsseldorf

Die nächste Bundesratssitzung wird am 19.05.2017 von 14:00 - 15:30 Uhr im DHC - Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 05.11.2016
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
    - Sport
    - Sportentwicklung
    - Jugend
    - Bildung und Wissenschaft
    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
    - Finanzen und Recht
7. Stand Änderungen in der FIH
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Vorbereitung Bundestag
     (sofern noch nicht bei den vorausgegangenen Punkten geschehen)

13. Anträge
     - Änderung Finanzordnung
     - Änderung Bundesliga-Umlage

14. Verschiedenes

15. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident


DHB - Vorstand • Nr. 89 vom 21.3.2017

Ausschreibung DHB-Bundestag 2019

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "54. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10. und 11. Mai 2019 oder den 17. und 18. Mai 2019 (zzgl. den jeweiligen Sonntag als Reservetag) aus.


Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, wird evtl. eine Korrektur erforderlich sein.


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 15. April 2017 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Wolfgang Hillmann
Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 88 vom 17.3.2017

53. Ordentlicher Bundestag 2017 des DHB in Düsseldorf

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 53. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 20. Mai 2017 im Stilwerk in Düsseldorf fristgerecht einberufen, und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

20. Mai 2017


  9:00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages


Tagesordnung


  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1 der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB
      und des Alterspräsidiums
  3. Grußworte – Ministerium NRW, Stadt Düsseldorf, LSB NRW
  4. Vortrag: Jason McCracken, CEO FIH
  5. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  6. Ehrungen
  7. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  8. Bericht des Vorstandes
  Mittagspause Vapiano
  9. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2016
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Anträge Teil 1
             A) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – nur III. Präsidium § 21
12. Entlastung des Präsidiums
13. Wahl des Präsidiums
14. Anträge Teil 2
            B) Verabschiedung eines Ethikcode und Satzungsänderung „Good Governance“
            C) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums - alle weiteren Änderungsvorschläge
            D) Satzungsänderungsantrag Leistungssportausschuss und einzelne Vereine
            E) Beitragsordnung
15. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2017
16. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter (falls nach Abstimmung zur Satzungsänderung
      noch erforderlich)
17. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte (BSG und BOSG) des DHB
18. Festlegung des nächsten Ordentlichen DHB Bundestages im Mai 2019
19. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 53. Ordentlichen Bundestag 2017 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (im PDF-Format hinterlegt):

 

» Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium
» Empfehlung Ethikcode – Good Governance
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium


» Satzungsänderungsantrag_LSA_2017
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_LSA_2017


» Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT
» Begründung zum Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 87 vom 19.1.2017

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 18.01.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren (03.-04.02.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind. Darüber hinaus sollten ausreichend Tribünenkapazitäten sowie Platz für Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches vorhanden sein.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.

Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 15. Februar 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness, Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet, Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer, Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter, Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2018 soll bereits im Frühjahr 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Sport • Nr. 156 vom 21.12.2017

Anreisen zu Bundesligaspielen im Winter

Erläuterungen ZA Bundesliga zu den Bestimmungen §25 SPO DHB 

§ 25 SPO DHB regelt das Verfahren bei Spielausfall, Spielabbruch und Nichtantreten von Mannschaften. Grundsätzlich müssen Vereine zu den angesetzten Spielen antreten und dürfen nicht absagen. Die Spieltermine stehen längerfristig fest, so dass die Anreise auch langfristig geplant werden kann. Eis und Schnee auf Autobahnen sind im Winter normal und müssen berücksichtigt werden. Schlechte Straßenverhältnisse sind keine ausreichende Begründung für eine Spielabsage. Solange der Schienenverkehr nicht unterbrochen oder eingestellt ist, ist eine Reise mit der Bahn langfristig einzuplanen, um keine kurzfristigen Überraschungen bezüglich der Straßenverhältnisse zu erleben. Die Verantwortung für die Reise oder für die Spielabsage trägt der Verein allein. Er muss bei einer Absage Gegner, Schiedsrichter und Staffelleiter sofort darüber informieren, damit diese sich auf das Nichtantreten einstellen können. Ist die Mannschaft nicht mit ausreichender Spielerzahl rechtzeitig vor Ort, ist die Mannschaft nicht angetreten. Der Zuständige Ausschuss entscheidet darüber, ob die Mannschaft schuldhaft nicht angetreten ist. In einer Stellungnahme im Verfahren muss die Mannschaft beweisen, dass die Anreise durch höhere Gewalt nicht möglich war. Niemand hat das Recht, ein offiziell angesetztes Meisterschaftsspiel kurzfristig abzusetzen. Das kann nicht der Terminkoordinator als Spielplaner und auch nicht der Staffelleiter. Ein Spiel kann auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen zweier Vereine abgesagt werden. Ein ausgefallenes Spiel wird grundsätzlich neu angesetzt. Die Neuansetzung kann ausnahmsweise am Ende einer Saison entfallen, wenn das Spiel keinerlei Einfluss für Auf- oder Abstieg einer Mannschaft hat. Nur bei Verzicht auf eine Neuansetzung wird es durch den ZA gewertet.

In der 2. Bundesliga Herren ist es am 09.12.2017 zu einem Nichtantreten einer Mannschaft gekommen, bei dem der Zuständige Ausschuss ausnahmsweise wegen offensichtlicher Missverständnisse in der Kommunikation Verein/Staffelleiter entschieden hat, dass den Verein im konkreten Fall kein Verschulden trifft.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Einzelfall nicht als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle genommen werden kann. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema eine Entscheidung des VSG des WHV v. 01.03.2013 mit dem Tenor, schwierige Straßenverhältnisse sind in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und eine Anreise per Bahn zumutbar. Bei Bedarf kann die Entscheidung beim ZA angefordert werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 155 vom 31.10.2017

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt. 

 

i.A. des Präsidiums

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national / international


DHB - Sport • Nr. 154 vom 8.8.2017

Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts  

Im Auftrag der AG "Elektronischer Spielbericht" im DHB gebe ich nachfolgende Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts in der Feldhockeysaison 2017/2018 bekannnt:

1. Bitte nennen Sie Ihrem Staffelleiter  umgehend mehrere Teambeauftragte. Dies sind diejenigen Personen, die berechtigt sind, die Daten für den elektronischen Spielbericht zu bearbeiten. Diese Personen werden durch die Staffelleiter für die Saison in der Datenbank berechtigt.

2. Bitte erstellen Sie die Kaderliste für das Team (einschließlich der Kennzeichnung der Stammspieler) rechtzeitig vor Beginn der Spiele. Die Kaderliste kann jederzeit erweitert werden. Es kann nur derjenige Spieler in den elektronischen Spielbericht übernommen und eingesetzt werden, der vorher in der Kaderliste eingetragen ist.

3. Bei Nutzung des elektronischen Spielberichts ist keine zusätzliche Infomation an den Ergebnisdienst erforderlich, wenn das Ergebnis in den Spielbericht eingetragen wurde.

 

Weitere Infomationen zum elektronischen Spielbericht finden Sie im hoc@key club unter dem Menüpunkt "Spielverkehr" >>> "Informationen"

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Sport • Nr. 153 vom 5.8.2017

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 25./26. März 2017 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, sind diese einheitlich zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Gemischte Mannschaften oberhalb der untersten Liga (§ 4 Abs. 4 Buchst. d)
Auf Antrag des Westdeutschen Hockey-Verbandes hat der SOA eine Änderung des § 4 Abs. 4 Buchst. d) vorgenommen und den Landeshockeyverbänden die Kompetenz eingeräumt, künftig gemischte Mannschaften bis einschließlich zur Oberliga zuzulassen. Hierfür bedarf es entsprechender Regelungen in der Zusatzspielordnung des jeweiligen Landeshockeyverbandes; in ihnen kann festgelegt werden, bis zu welcher Spielklasse und unter welchen Voraussetzungen eine solche gemischte Mannschaft möglich ist. Dort kann auch eine maximale Anzahl an Spielern des jeweils anderen Geschlechts festgelegt oder etwa der Einsatz jugendlicher Spielerinnen in Herrenmannschaften ausgeschlossen werden. Für den Jugendbereich können die Landeshockeyverbände weiterhin grundsätzlich unbegrenzt gemischte Mannschaften zulassen; ihnen ist allerdings die Teilnahme an Spielen um die Deutsche Meisterschaft verwehrt.

 

2) Möglichkeit der Sondergenehmigung für Kinder, in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen (Inklusion) (§ 4 Abs. 4, Buchst. e1)
Aus verschiedenen Landeshockeyverbänden kam die Anregung, eine Sonderregel zu schaffen, die es ermöglicht, Kindern mit verzögertem Entwicklungsstand auch das Mitspielen in der nächsttieferen Altersklasse zu ermöglichen (mit dem Ziel der Inklusion). Der SOA hat den Landeshockeyverbänden nunmehr in § 4 Abs. 4 Buchst. e1 eine entsprechende Kompetenz eingeräumt; damit können die Verbände in ihrer Zusatzspielordnung jeweils Regelungen schaffen, die die Erteilung solcher Sondergenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Ausgeschlossen bleibt eine Teilnahme von Spielern in der nächsttieferen Altersklasse aber dann, wenn die betroffene Mannschaft solche Meisterschaftsspiele bestreitet, die der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Jugend dienen. Mit dieser Kompetenzerweiterung wird damit vom Grundsatz abgewichen, nach dem Jugendliche nur für die Jugendaltersklasse, der sie angehören, und für die nächsthöhere Jugendaltersklasse spielberechtigt sind (§ 20 Abs. 2).

 

3) Zulassung von Spielgemeinschaften (§ 4 Abs. 4 Buchst. j)
Die SPO DHB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Landeshockeyverbänden die Zulassung von Spielgemeinschaften gestattet ist. Die bisherigen Beschränkungen haben sich als zum Teil zu weitgehend und praxisfern herauskristallisiert. Es soll nunmehr geregelt werden, dass Spielgemeinschaften auch über die Dauer von zwei Jahren hinaus möglich sind. Zudem sind sie nicht erst dann zulässig, wenn sie dem Bestand eines Vereins sicherstellen.

 

4) Spielzeit in den Bundesligen, Regelung der Länge der Halbzeitpause (§ 17 Abs. 1 und 6, § 37 Abs. 1)
Nachdem der SRA beschlossen hat, dass die Bundesligen künftig mit einer Spielzeit von 4 * 15 Minuten ausgetragen werden sollen, hat der SOA die Regelung über die Spielzeiten in § 17 entsprechend angepasst. Sofern eine – vorerst nicht verbindliche, aber gleichwohl wünschenswerte – 40-Sekunden-Uhr („shot clock“) vorhanden ist, ist diese auch vom Zeitnehmer zu steuern. Außerdem wird nunmehr die Länge der Viertel- und Halbzeitpausen verbindlich und ähnlich wie die Spielzeiten teilweise abweichend von den Regeln, aber im Einklang mit der bisherigen Praxis (bei einer Spielzeit von mehr als 2 * 20 Minuten 10 statt 5 Minuten) festgeschrieben. Weitere Einzelheiten, etwa zum Zeitstopp nach der Verhängung einer Strafecke und nach dem Erzielen eines Tores, sind Teil der Regeln und der Veröffentlichung des SRA zu entnehmen.

 

5) Klarstellungen im Zusammenhang mit der Spielberechtigung für die Feld-Rückrunde in den 1. Bundesligen (§ 21 Abs. 5)
Für die 1. Bundesligen ist der 1. April kein regulärer Wechseltermin. Eine Ausnahme vom Wechselverbot in der laufenden Saison in den 1. Bundesligen besteht allerdings für Spieler, die im Vorjahr noch für die Altersklasse der Jugend spielberechtigt waren. Denn sie konnten zum 1. August (also zum Saisonbeginn) nicht regulär wechseln. Aufgrund der bisherigen Formulierung des § 21 Abs. 5 Satz 2 („spielberechtigt waren“) ist in Zweifel gezogen worden, ob sich auf diese Ausnahme auch Jugendliche berufen können, die im Vorjahr für gar keinen deutschen Verein spielberechtigt waren, sondern aus dem Ausland zu einem deutschen Verein wechseln. Da auch für Jugendliche, die von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein wechseln wollen, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist, sollen auch sie zum 1. April in einen Erstligaverein wechseln können; daher wird künftig in § 21 Abs. 5 Satz 2 klargestellt, dass alle Jugendlichen, die im Vorjahr einer Altersklasse der Jugendlichen angehört haben (auf die Spielberechtigung kommt es daher nicht mehr an), zum 1. April auch zu einem Verein, dessen Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, wechseln können.
Der SOA hat zudem festgestellt, dass nach dem aktuellen Wortlaut der SPO DHB ein Spieler, für den ein Verein – ohne dass ein Vereinswechsel vorliegt – nach dem 1. August einen Spielerpass beantragt hat, in der 1. Bundesliga zwar im ersten Saisonteil, nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung des § 21 Abs. 5 dagegen nicht im zweiten Saisonteil (ab 1. April) eingesetzt werden darf, wenn er nicht für alle Spiele des ersten Saisonteils spielberechtigt war. Dieser Sonderfall war bei der Formulierung des § 21 Abs. 5 nicht bedacht worden. Künftig wird klargestellt, dass ein solcher Spieler auch in der Rückrunde eingesetzt werden darf.

 

6) Änderungen bei der Stammspielermeldung (§ 22)
Bislang waren Stammspielermeldungen vor dem ersten Meisterschaftsspiel, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt, beim Staffelleiter abzugeben (bzw. nun elektronisch auszufüllen). Um klarere Fristen zu haben, die nicht von dem Anpfiff eines konkreten Spiels abhängen, wird nun geregelt, dass diese Meldung spätestens am Tag vor diesem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen muss (§ 22 Abs. 1).
Klarstellend wird zudem geregelt, dass nicht nur dann, wenn eine Mannschaft vor dem ersten Spiel keine Stammspielermeldung abgegeben hat, alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab dem ersten Spiel als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, sondern dass Entsprechendes gilt, wenn zwar eine Stammspielermeldung rechtzeitig abgegeben worden ist, diese aber unvollständig (zu wenige Spieler) war (§ 22 Abs. 3).
Eine weitere Änderung betrifft die vereinfachte Rückmeldung im Feldhockey nach § 22 Abs. 5 Buchst. b und c. Sie werden bislang erst mit der Bestätigung durch den Staffelleiter wirksam. Dies führte bislang dazu, dass die Wirksamkeit einer Rückmeldung, deren Voraussetzungen etwa erst nach einem Samstagsspieltag gegeben waren, für den folgenden Sonntag davon abhing, ob der Staffelleiter erreichbar war und seine E-Mails rechtzeitig beantwortete. Künftig wird eine solche Rückmeldung unabhängig von einer Antwort durch den Staffelleiter wirksam am Tag nach Eingang der Mitteilung beim Staffelleiter. Damit hängt die Wirksamkeit der vereinfachten Rückmeldung nicht mehr von Faktoren ab, die die Vereine selbst nicht beeinflussen können. Die betroffenen Vereine tragen aber ohne Nachricht durch den Staffelleiter das Risiko, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen einer Rückmeldung fehlerhaft eingeschätzt haben.

 

7) Elektronische Kadermeldung (§ 22 Abs. 8),  elektronischer Spielberichtsbogen (§ 32) und Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 50 Abs. 7)
Nachdem der elektronische Spielberichtsbogen in den Bundesligen erfolgreich getestet worden ist, soll er nun flächendeckend eingeführt werden. Der SOA hat in der SPO DHB die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichts für alle Bundes- und Regionalligen ab dem 1. August 2017, für alle Oberligen ab dem 1. August 2018 und für alle Verbandsligen ab dem 1. August 2019 festgeschrieben. Für den Jugendbereich wird eine verpflichtende Nutzung ab dem 1. April 2019 angestrebt. Den Landeshockeyverbänden bleibt es freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens auch schon für einen früheren Zeitpunkt vorzusehen.
Da die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens voraussetzt, dass jeder Verein für seine Mannschaften jeweils die Kader meldet, ist die Verpflichtung der elektronischen Kadermeldung mit Wirkung vom 1. August 2017 auf alle Ligen erstreckt worden (§ 22 Abs. 8). Dies gilt auch für Ligen, in denen der elektronische Spielberichtsbogen vorerst nicht genutzt wird. Denn hierdurch wird den Staffelleitern die Verwaltung der Ligen erheblich vereinfacht, gleichzeitig erhalten die betroffenen Vereine die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die für sie relevanten Daten (Anzahl der Einsätze ihrer Spieler) zu nehmen.

Da der elektronische Spielberichtsbogen keine zweite Unterschrift der Betreuer nach Spielschluss mehr kennt, hat der SOA die frühere Regelung des  § 50 Abs. 7 Satz 2 SPO DHB aufgehoben, nach der die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Vorfälle, die von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden sind, als gewährt galt und eine Stellungnahme der Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach dem Vorfall beim Zuständigen Ausschuss in Textform eingegangen sein musste. Künftig muss der Zuständige Ausschuss vor einer Entscheidung stets die Betroffenen anschreiben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in einer angemessenen Frist gewähren.

 

8) Klarstellungen im Zusammenhang mit Spielsperren (§ 23)
Klarstellend wird geregelt, dass ein Spieler, der aufgrund einer roten Karte eine Spielsperre verbüßt, erst am Tag, nachdem der Spieler das letzte Spiel seiner Sperre abgesessen hat, wieder spielberechtigt ist (§ 23 Abs. 5). Bislang war unklar, ob ein Spieler, der etwa um 12 Uhr das letzte Spiel einer Sperre, die Folge einer roten Karte in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft war, absitzt, um 13 oder 14 Uhr bei einem Spiel der 2. Herren mitwirken kann.
Klargestellt wird auch, dass bei Turnieren nicht nur die Schiedsrichter, sondern auch der Turnierausschuss die Kompetenz hat, unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern im Spielberichtsbogen zu vermerken (§§ 23 Abs. 6, 35 Abs. 9).

 

9) Festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (§ 31 Abs. 1 Buchst. b)
Inzwischen ist eine festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (Feld) Standard. Dieser Standard beruht bislang auf einer Selbstverpflichtung der Bundesligavereine, soll jetzt aber auch in der SPO DHB festgeschrieben werden. Von Sanktionen im Fall eines Verstoßes wird vorerst noch abgesehen.

 

10) Einheitlicher Spielball (§ 31 Abs. 3)
In der vergangenen Saison gab es Beschwerden einzelner Vereine, dass der Heimverein etwa für die Ausführung von Strafecken andersartige Bälle auf das Spiel geworfen hat. Um dieser Unsitte entgegenzuwirken, wird – einem Antrag der Bundesligavereinsversammlung vom 27.11.2016 entsprechend – festgelegt, dass in einem Meisterschaftsspiel stets einheitliche Bälle verwendet werden müssen. Zudem erhält die Bundesligavereinsversammlung die Kompetenz, für die Bundesligen nähere Anforderungen an die Bälle insgesamt festzulegen. So könnte sie etwa einen einheitlichen Spielball für alle Bundesligen vorgeben.

 

11) Zwingender 6-Punkte-Abzug bei schuldhaften Nichtantreten in der Bundesliga (§§ 39 Abs. 6, 42 Abs. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, erfolgt gemäß § 25 Abs. 1 u.a. ein automatischer Abzug von 3 Punkten. Für die Bundesligen war bislang im Fall eines schuldhaften Nichtantretens ein weiterer zwingender Punktabzug von 6 Punkten vorgesehen, der vom Zuständigen Ausschuss nach eigenem Ermessen entweder für die laufende oder für die folgende Saison vorgenommen werden konnte. Damit sollte sichergestellt werden, dass kein Bundesligist etwas aus Kostengründen ein für ihn unbedeutendes Meisterschaftsspiel ausfallen lässt. Fälle der vergangenen Saison haben gezeigt, dass ein solch zusätzlicher Punktabzug aber auch im Fall eines fahrlässigen Nichtantretens (verspätete Abfahrt, Nichteinplanung angekündigter Verkehrsbehinderungen) zwingend erfolgen müsste. Dies wird als unverhältnismäßig angesehen. Ein zusätzlicher Punktabzug kann künftig nur im Fall eines vorsätzlichen Nichtantretens erfolgen.

 

12) Turnierbestimmungen für Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren (§§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3)
Endspiele bzw. Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren sind das herausragende Event des Clubhockeys in Deutschland. Angesichts des Zuschauerinteresses, der erhöhten Medienverpflichtungen einschließlich möglicher Anforderungen durch das Fernsehen erscheint es notwendig, besondere Bestimmungen für Endrunden besondere Regeln zu beschließen. §§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3 sehen nun die Möglichkeit des Erlasses solcher Turnierbestimmungen explizit vor. Die Turnierbestimmungen als solche sind noch nicht endgültig verabschiedet, sondern sollen vor Veröffentlichung auch noch mit anderen Gremien (BLVV etc.) abgestimmt werden. Sie werden daher erst im Laufe der Saison, aber rechtzeitig vor der Anfang Februar anstehenden Deutschen Hallenmeisterschaft der Damen und Herren veröffentlicht werden.

 

Die aktuelle Fassung der Spielordnung wird in wenigen Tagen auf hockey.de abrufbar sein.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 152 vom 3.8.2017

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2017/2018 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz),
  • Anette Breucker, Stuttgart,
  • Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter:

  • Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz),
  • Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker),
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 151 vom 3.8.2017

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2017/2018

Im Spieljahr 2017/2018 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:

  • Heino Knuf, Mönchengladbach (Sportdirektor und Mitglied des DHB Vorstands)
  • Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
  • Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld u. BL Damen Halle sowie Vors. des ZA)
  • Dr. Christian Deckenbrock, Köln (Vors. des SOA)
  • Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA und Mitglied des ZA). 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

  • Frank Selzer, Bremen (Vorsitz);
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach;
  • Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
  • Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).


Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 150 vom 23.5.2017

Endrunde Deutsche Feldhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2017

Termin: 27./28. Mai 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Mannheimer HC 1907 e.V.

Austragungsort: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim

Turnierausschüsse:
Turnierleitung:
Damen: Sonja-Anabell Schwede
Herren: Dr. Christian Deckenbrock
Turnieroffizielle:
Petra Müller, Patrick Ipsen, Frank Lubrich
Andreas Wille (SRA)

Spielplan:
Samstag, 27. Mai:
10.30 Uhr Damen-Halbfinale 1: UHC Hamburg - Rot-Weiss Köln
12.45 Uhr Damen-Halbfinale 2: Mannheimer HC - Club an der Alster
15.00 Uhr Herren-Halbfinale 1: Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
17.30 Uhr Herren-Halbfinale 2: Rot-Weiss Köln - Harvestehuder THC

Sonntag, 28. Mai:
11.30 Uhr Finale Damen
14.00 Uhr Finale Herren

Bei allen Spielen wird es erstmalig den „Videobeweis“ geben, der es den Mannschaften erlaubt, bestimmte Entscheidungen durch einen Video-Schiedsrichter überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen hierzu sind den internationalen Regularien entsprechend gemeinsam von SOA und SPA festgelegt worden und stehen bei hockey.de unter Service > Ordnungen zum Download bereit.

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Staffelleiter 1. Bundesliga
 


DHB - Sport • Nr. 149 vom 10.4.2017

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2017/2018

1. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Termin EHL (Herren): 06.-08.10.2018

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(07./08.04.2018); (14./15.04.2018); (21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10.Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.

Termine EHL (Herren): KO16 30.03 - 02.04.2018
Final 25.05 - 27.05.2018
____________________________________________________________________________

 

2. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018); (16./17.06.2018); (23./24.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10. Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.
 

i.A. Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 148 vom 19.3.2017

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Im Saisonteil 2017 der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

Ab Beginn des Saisonteils 2017 der laufenden Feldhockeysaison 2016/2017 wird der elektronische Spielberichtsbogen auch in der 2.Bundesliga Herren sowie in der 1. und 2. Bundesliga Damen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt auch hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
  • Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:

  • ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
  • unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
  • sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
  • nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

Die bisherige telefonische Ergebnismeldung in allen Bundesligen entfällt. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wird. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis notfalls an mich (0421-20 53 252) gemeldet werden muss.

Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

Zur Vorbereitung auf den Saisonteil 2017 Feld müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften (auch Änderungen gegenüber dem Saisonteil 2016 Feld) an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (2.BLD). Harald P. Steckelbruck (1.BLD und 1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind neben mir auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 147 vom 30.1.2017

Endrunde 56. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2017 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 04./05.Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: HTC Uhlenhorst Mülheim

Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260

Turnierausschüsse:
Damen:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter), Michael Kriegel (Hamburg), Patrick Ipsen (Hamburg, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Michelle Meister (Köpenicker HU), Sophie Bockelmann (Braunschweiger MTV), Gregor Küpper (Reinshagener TB)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Johannes Berneth (TB Erlangen), ), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Jens Brieschke (Steglitzer TK Berlin)

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 375 km, Düsseldorf (DHC) 36 km, Köln (RWK) 64 km, Mannheim (MHC) 296 km

Spielplan

Samstag, 04. Februar 2017
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:00 Uhr Mannheimer HC - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:00 Uhr Harvestehuder THC - Rot-Weiß Köln
Halbfinale 2 18:00 Uhr Club an der Alster - Mannheimer HC

Sonntag, 05. Februar 2017
Endspiel Damen
11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 03.02.2017 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 54 vom 4.4.2017

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2017/18 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin
Anette Breucker, Stuttgart
Gabriele Schmitz, Köln

 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Michael Steinmann, Borken.

 

Mönchengladbach, den 04. April 2017
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 


 
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