Abstiegsregelung OL Herren Halle 2016/17
in Verbindung mit § 20 Zusatzspielordnung Bayerischer Hockeyverband (ZSPO BHV)
Liebe Hockeyfreunde,
der Zuständige Ausschuss des Bayerischen Hockeyverbandes trifft in der Besetzung:
Roland Mathias - Vorsitzender - Würzburg
Robert Menschick - Beisitzer - Würzburg
Hans Öckler - Beisitzer - München
die nachfolgende
Entscheidung
Aus der Bayerischen Oberliga Herren Halle Saison 2016 / 2017 steigen im Höchstfall zwei Mannschaften in ihre jeweilige Verbandsliga ab.
Sachverhalt
Nachdem aus der 2. Regionalliga Süd Herren Halle Gruppe Ost, in diesem Jahr drei Mannschaften absteigen, könnte es passieren, dass diese drei Mannschaften Bayerische Vereine sind.
Nachdem in der ZSPO BHV zur Zeit noch nicht klar geregelt ist, wie sich die Abstiegssituation dann in der Oberliga Herren Halle auswirkt, wenn von oben drei Vereine kommen, hat der Zuständige Ausschuss die Abstiegsregelung für diese Saison mit höchstens zwei Absteigern festgelegt.
Dies wird aber nur wirksam wenn, wenn es zum Abstieg von drei Bayerischen Vereinen aus der 2. RL Herren Süd Halle Gruppe Ost kommt. In jedem anderen Fall greift § 20 Abs. 3 ZSPO BHV.
Begründung
Der Zuständige Ausschuss vertritt die Meinung, dass, wenn von sechs Mannschaften mehr als zwei Mannschaften absteigen müssten, dies sportlich nicht vertretbar ist.
Der Bayerische Hockeyverband wird den § 20 ZSPO BHV dementsprechend überarbeiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Zuständigen Ausschusses des Bayerischen Hockeyverbandes steht den Betroffenen gemäß § 25 ZSPO BHV der Einspruch beim Verbandsschiedsgericht zu.
Über die Form und Frist von Einsprüchen verweisen wir auf die SGO DHB § 4.
BAYERISCHER HOCKEY–VERBAND
f.d. Zuständigen Ausschuss
gez. Roland Mathias, gez. Robert Menschick gez. Hans Öckler, i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)
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