Neue Richtlinien bei Erste Hilfe Ausbildung
DOSB weist auf Umstellung seit April hin
27.06.2015 - Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH - ein Zusammenschluss von Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst.) hat am 28.01.2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab 01.04.2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten geben wird.
Für die DOSB-Lizenzausbildungen ist entsprechend zu verfahren:
„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“
Somit werden ab 01.04.2015 Ausbildungen von 9 Lerneinheiten (LE) im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.
Wir weisen darauf hin, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt. |