Ausstellung neuer Spielerpässe für die Jahrgänge 2002
Liebe Sportfreunde,
gemäß § 19 Absatz 7 der SpO DHB müssen Jugendpässe, die mit dem Ablauf des 1. Spieljahres der Altersklasse Knaben A oder Mädchen A ungültig werden, neu ausgestellt werden, außer wenn sie nach dem 1. Januar des vorausgegangenen Jahres ausgestellt wurden.
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass bereits in den Bezirksrunden die Spielerpässe auf ihre Gültigkeit hin kontrolliert werden. Zur Verdeutlichung der Gültigkeiten hier eine Übersicht, die anzeigt, nach welchem Datum die Spielerpässe für die einzelnen Jahrgänge ausgestellt sein müssen.
Jugendliche des Jahrgangs |
benötigen ab dieser
Feldsaison ein neues Foto |
wenn die Spielberechtigung vor
diesem Termin erteilt wurde |
2001 |
ab 01.04.2015 |
1. Januar 2014 |
2002 |
ab 01.04.2016 |
1. Januar 2015 |
Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum und nicht ab wann er für den Verein spielberechtigt war.
Bitte senden Sie den alten Jugendpass mit einem neuen Passbild (das Bild kann auch gerne per Mail in den Formaten JPG oder BMP als Anhang übersandt werden) an die Geschäftsstelle.
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Roger Zeißner (Jugendwart) i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)
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