Schreiben des Sportwarts vom 11. Juli 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hockeyfreunde,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das Schreiben des Sportwarts des Hockeyverbandes Rheinland-Pfalz/Saar (HV RPS) vom 11. Juli 2009 ("Veröffentlichung des Sportwarts gemäß § 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung, Feldhockeysaison 2009/2010") gegenstandslos ist.
Begründung:
Im o. g. Schreiben wird der Einsatz von B-Jugend-Spielerinnen und -Spielern (U 16) in Aktivenmannschaften in Aussicht gestellt. Dies ist aber nicht möglich, da der §20 Abs. 1 und 2 SpO DHB den Einsatz von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften klar und eindeutig regelt und dabei den Einsatz von U16-Spielerinnen und -Spielern nicht erlaubt.
Die einzige Möglichkeit, die ein Verband hat, eine von § 20 Abs. 1 und 2 abweichende Regelung zu treffen, wird in § 4 Abs.5 Buchst. k SPO DHB beschrieben, und hier geht es um die Dauer einer Feldsaison in der untersten Spielklasse der Damen für den älteren Jahrgang weibliche Jugend B und nur unter der Bedingung, dass der Verein nur eine Damen- und keine weibl. JgdA-Mannschaft besitzt.
Der Hockeyverband Rheinland-Pfalz/Saar führt seine Meisterschaftsspiele natürlich auf Basis der SpO DHB aus und kann und wird sich davon auch nicht lösen.
Das informelle Treffen der Ausschüsse des HV RPS (dem die Idee zum Einsatz der U 16-Spielerinnen und -Spieler entstammt) kann als Arbeitsebene zukünftig Vorschläge zur Verbesserung des Spielverkehrs ausarbeiten und dem Präsidium des HV RPS zum Beschluss vorlegen, wird aber, da nicht Gremium des HV RPS, keine Beschlüsse zum Spielverkehr fassen.
Dieses Schreiben ist auch auf der Homepage des Verbandes unter Mitteilungen 2009 veröffentlicht.
Die Unterzeichner stehen Ihnen für Rückfragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Brenner gez. Harald Annemaier
Präsident Vizepräsident |