Änderung der WHV SPO
Am 25.04.2009 hat der Verbandstag des Westdeutschen Hockey-Verbandes e.V. folgende Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2009 beschlossen:
§ 12 Abs. 6 SPO WHV - Schiedsrichteransetzungen:
Die Leitung der Meisterschaftsspiele, die nicht vereinsneutral mit Schiedsrichtern angesetzt werden, obliegt dem Heimverein, der zu jedem Meisterschaftsheimspiel zwei Schiedsrichter abzustellen hat. Ein Anspruch auf die Schiedsrichtergestellung durch den Gastverein besteht nicht. Kommt der Heimverein dieser Verpflichtung nicht nach, gilt § 34 Abs. 1, 2 und 3 SPO DHB entsprechend.
§ 12 Abs. 9 SPO WHV - Schiedsrichterkosten:
Als Kostenersatz erhält jeder Schiedsrichter vom Heimverein
(a) im Erwachsenenbereich einen Betrag von 30 EUR als Spesenabgeltung für jede Spielansetzung bis zur Oberliga, und für Spiele der Regionalligen erhält jeder Schiedsrichter eine Spesenabgeltung von 35 EUR für jede Spielansetzung. Der Betrag verdoppelt sich, wenn bei einem vom Sportausschuss angesetzten Meisterschaftsturnier ein Schiedsrichter mehr als ein Spiel unabhängig von der Spieldauer leiten muss.
Die WHV SPO steht nun in aktualisierter Fassung als Download zur Verfügung.
Ich bitte um Beachtung!
Christian Deckenbrock
Vizepräsident Sport |